Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1960

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1961 - I C 9.60   

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https://dejure.org/1961,420
BVerwG, 21.12.1961 - I C 9.60 (https://dejure.org/1961,420)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1961 - I C 9.60 (https://dejure.org/1961,420)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1961 - I C 9.60 (https://dejure.org/1961,420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Waffenverbotes - Rechtmäßigkeit der entschädigungslosen Einziehung einer Waffe - Anforderungen an die Unbedenklichkeit des Waffenbesitzes eines Vorbestraften - Rechtliche Qualifizierung einer Waffeneinziehung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 14; WaffG § 23 Abs. 1, 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 258
  • NJW 1962, 978
  • MDR 1962, 333
  • DVBl 1962, 370
  • BB 1962, 239
  • DÖV 1962, 182
  • DÖV 1962, 790
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1961 - I C 9.60
    Wie der Senat aber bereits entschieden hat, kann dann, wenn die Voraussetzungen für die Besitzentziehung dauernd bestehen, eine Entziehung oder Vernichtung des Eigentums in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 7, 257 und 12, 87 sowie Pr.OVG Bd. 100 S. 127).
  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1961 - I C 9.60
    Wie der Senat aber bereits entschieden hat, kann dann, wenn die Voraussetzungen für die Besitzentziehung dauernd bestehen, eine Entziehung oder Vernichtung des Eigentums in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 7, 257 und 12, 87 sowie Pr.OVG Bd. 100 S. 127).
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 149.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1961 - I C 9.60
    Dabei ist aber stets, wenn die Eigentumsgarantie der Verfassung ihren Sinn nicht verlieren soll, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Mittels zu brachten und keine Maßnahme statthaft, wenn eine andere, den Eigentümer weniger belastende Maßnahme denselben Zweck erfüllt (BVerwGE 2, 36).
  • VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    a) Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV gewährleistet, dass die Zuständigkeit des Gerichts rechtssatzmäßig festgelegt und in jedem einzelnen Fall von jedem Träger der öffentlichen Gewalt respektiert werden muss (VerfGH vom 26.2. 1962, VerfGH 15, 15/19 = BayVBl. 1962, 144 [Leitsätze]; VerfGH vom 28.1. 1963, VerfGH 16, 10/13).
  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

    3 St 51/56">1956, 167; BayObLG GA 1964, 312; BVerwGE 13, 258 [BVerwG 21.12.1961 - I C 9/60]; BVerwG MDR 1960, 246 Nr. 128 und DVBl 1963, 151 - unterliegen Gaspistolen jeder Art als Schußwaffen im Sinne des Waffengesetzes (§ 1 Abs. 1) in Bayern der allgemeinen Waffenscheinpflicht nach § 14 WaffG.
  • BVerwG, 13.07.1976 - 5 B 43.76

    Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe des Gesetzes über die Abgeltung von

    Aus dem Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich auf BVerwGE 13, 258 (259) [BVerwG 21.12.1961 - I C 9/60] und 17, 127 (132), in denen, im Zusammenhang mit der Anwendung von Vorschriften des Waffengesetzes bzw. des Milch- und Fettgesetzes der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erwähnt ist, ergibt sich nicht, daß das Berufungsgericht bei der Entscheidung über die Entschädigungsansprüche der Klägerin von dieser Rechtsprechung abgewichen ist.
  • BFH, 04.02.1964 - VII 128/62 U

    Rechtliche Zulässsigkeit der entschädigungslose Überführung unerlaubt

    im Zusammenhang mit der Frage der Verhältnismäßigkeit des Mittels angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts I C 9/60 vom 21. Dezember 1961 (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 13 S. 258) bildete.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1960 - 1 C 3/60, 1 C 9/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,11124
OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1960 - 1 C 3/60, 1 C 9/60 (https://dejure.org/1960,11124)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.07.1960 - 1 C 3/60, 1 C 9/60 (https://dejure.org/1960,11124)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juli 1960 - 1 C 3/60, 1 C 9/60 (https://dejure.org/1960,11124)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2018 - 10 A 10433/18

    Anordnung der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des

    a) Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts berechtigt § 122 GemO die Aufsichtsbehörde, Anordnungen auch bei Pflichtverletzungen der Organe einer Selbstverwaltungskörperschaft zumindest dann zu erlassen, wenn zugleich eine Verletzung einer der Körperschaft obliegenden Verpflichtung vorliegt (vgl. OVG RP, Urteile vom 4. Juli 1960 - 1 C 3/60 und 1 C 9/60 -, AS 78 [88 ff.]).

    Schließlich kommt es auf die Beantwortung der Frage, ob die Entlastung nach § 114 GemO nur Wirkung im Innenverhältnis zwischen Bürgermeister und Gemeinderat hat, im vorliegenden Fall bereits deshalb nicht an, weil die Kommunalaufsicht bei Pflichtverletzungen der Organe einer Selbstverwaltungskörperschaft, auch im Vorfeld eines etwaigen Organstreitverfahrens, jedenfalls dann einschreiten kann, wenn zugleich eine Verletzung einer der Körperschaft obliegenden Verpflichtung vorliegt (vgl. OVG RP, Urteile vom 4. Juli 1960 - 1 C 3/60 und 1 C 9/60 -, AS 8, 78).

  • VG Gießen, 10.03.2014 - 8 K 846/12

    Auskunftsanspruch in Angelegenheiten eines Kommunalunternehmens; Kommunalaufsicht

    Damit kann Gegenstand der Kommunalaufsicht nur die Überwachung der Gemeinde selbst als einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, nicht aber die Kontrolle der Organe der Gemeinde in ihrer Pflichterfüllung der Gemeinde gegenüber sein (so schon OVG Rh.-Pfl., Ue.v. 04.07.1960 - 1 C 3/60 und 1 C 9/60 -, AS RP-SL 8, 78, 88 ff.; ferner Vogelgesang/Lübking/Ulbrich, a.a.O., Rdnrn. 352 ff.; Lübking/Vogelgesang, Die Kommunalaufsicht, 1998, Rdnrn. 212 ff.).
  • OVG Saarland, 07.11.1994 - I R 24/94
    Diese Rechtsauffassung wird im übrigen in Rechtsprechung und Literatur auch zu vergleichbaren Bestimmungen in den Gemeindeordnungen anderer Bundesländer - soweit ersichtlich einhellig - geteilt (wie hier: Lehné a. a. O., § 60 Anm. 3; Körner GONW, 5. Aufl. 1990, Erläuterung 5 zu § 39; Thiele, NdsGO, 3. Aufl. 1992, Anm. 4 zu § 65; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7. 1960 - 1 C 3/60 und 1 C 9/60 = AS 8, 78 [80 ff.], zu § 39 Satz 1 GORhPf a. F.; VG Koblenz vom 22.7.1977 - 2 K 138/76 = Kottenberg/Rehn/von Mutius, Rechtsprechung zum kommunalen Verfassungsrecht, Band V, GONW §§ 39 Nr. 6, zu § 42 GORhPf; OVG Münster Urteil vom 22.2.1956 - III A 838/55 = OVGE 10, 314 [315] und Urteil vom 29.3.1967 - III A 1084/63 = OVGE 23, 124 [128], VG Saarlouis, Urteil vom 23.11.1987 - 1 K 221/87 = NVwZ 1988, 864).
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